Auszug aus Medieninformation

Künftig Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern unter Auflagen zugelassen

Im  Freistaat  Sachsen  gelten  die  drei  wesentlichen  Grundlagen  zur Verhinderung  von  Infektionen  mit  dem  Corona-Virus  auch  künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in  öffentlichen  Verkehrsmitteln  und  im  Einzelhandel.

Großveranstaltungen  und Sportveranstaltungen  mit  mehr  als  1000  Besuchern  dürfen  stattfinden, sofern  eine  datenschutzkonforme  und  datensparsame  Kontaktverfolgung möglich  ist  und  ein  genehmigtes,  auf  die  Veranstaltungsart  bezogenes Hygienekonzept  vorliegt.  Ab  20  Neuinfektionen  auf  100  000  Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.


Auszug aus Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt