Bestandsmeldung des Landessportbundes Sachsen startet

Erhöhtes Sportfördermittelbudget

Das Warten hat ein Ende: Ab sofort ist die Online-Bestandsmeldung (OBM) und die Beantragung der Sportförderung 2021 im LSB-Vereinsverwaltungsportal VermiNet freigeschaltet und alle sächsischen Sportvereine können wie gewohnt ihre aktuellen Daten hinterlegen. Der Meldezeitraum für Vereine wird bis Ende Januar verlängert.

Verlängerung der Beantragung bis zum 31. Januar

Wie gewohnt sind damit alle knapp 4.500 Mitgliedsvereine des LSB aufgerufen, ihre jährliche Mitgliederstatistik nach Sportarten und Altersklassen getrennt im VermiNet (www.verminet.de) zu übermitteln. In Absprache mit dem zuständigen Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) können wir zum Ausgleich des verzögerten Starts den Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung und der Beantragung der Sportfördermittel für das kommende Jahr bis zum 31. Januar verlängern. Wir möchten damit den zumeist ehrenamtlichen Verantwortlichen in den Vereinen mehr Zeit geben, in der aktuellen herausfordernden Situation ohne regelmäßige Vereinsaktivitäten die notwendigen Informationen in den Abteilungen zusammenzusammenzutragen und die Statistik zu erstellen. Stichtag für die Erhebung ist der 1. Januar 2021.

Erhöhung der Sportförderung 2021 und mehr Flexibilität

Eine weitere positive Nachricht in diesen eher von Unsicherheit geprägten Zeiten ist die geplante Erhöhung der Sportförderung für die sächsischen Sportvereine. Wie man dem aktuellen Haushaltsentwurf der sächsischen Staatsregierung entnehmen kann, ist es vorgesehen, den Festbetrag für die Bewertung der regelmäßig nebenberuflich oder ehrenamtlich tätigen Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Projekt Breitensportentwicklung (BRE) auf 440 Euro bzw. 220 Euro pro Jahr zu erhöhen. Der Haushaltsentwurf der Staatsregierung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Sächsischen Landtages, voraussichtlich im Mai 2021. Gleichzeitig ist das SMI dem Wunsch nach mehr Flexibilität in der Mittelverwendung für die sächsischen Sportvereine gefolgt. Was in 2020 noch als kurzfristige Ausnahme auf Grund der Corona-Pandemie genehmigt wurde, ist nun fest in den Projektregeln verankert. Die Vereine können die Fördermittel im Projekt BRE für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen, regelmäßigen Übungs- und Trainingsbetrieb verwenden.

Anträge im VermiNet online ausfüllen

Wie auch schon im vergangenen Jahr besteht im VermiNet zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf den „Erwerb eines neuen Großsportgerätes“ zu stellen. In diesem Projekt läuft der Antragszeitraum bis zum 31. März 2021. Ebenfalls ab sofort online ausfüllbar ist der Verwendungsnachweis (VWN) im Projekt BRE 2020. Das VWN-Formular muss ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 28. Februar beim zuständigen Kreis-/Stadtsportbund vorliegen.

Weitere Informationen zur Bestandsmeldung und zur Sportförderung finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Für Mitglieder“. Bei Fragen oder Problemen stehen den sächsischen Vereinen die Mitarbeiter*innen der Kreis-/Stadtsportbünde sowie des Landessportbundes Sachsen gerne zur Verfügung.