Erinnerung an die Bestandsmeldung 2025 – Frist endet am 31. Januar!

Die jährliche Bestandsmeldung der Sportvereine steht an: Bis zum 31. Januar 2025 müssen alle sächsischen Vereine ihre Mitgliederzahlen und Funktionärsdaten im VereinsPortal aktualisieren. Die Meldung ist entscheidend, da sie unter anderem für die Berechnung des LSB-Mitgliedsbeitrags im DOSB, die ARAG-Sportversicherung, VBG-Zahlungen für Übungsleitende sowie die GEMA-Gebühren herangezogen wird. Zudem bildet sie die Grundlage für den Anspruch auf Sportförderung und Gruppenvertragsleistungen.

Pünktlich zum Start der Bestandsmeldung präsentierte sich das VereinsPortal in einem modernen Design mit verbesserter Menüführung. Die gewohnten Funktionen und Abläufe bleiben erhalten, sodass die Vereine ihre Meldungen wie in den letzten Jahren gewohnt durchführen können. Neu ist, dass Ehrungsanträge nun vollständig digital eingereicht werden können. Bisher mussten diese noch in Papierform übermittelt werden.

Zusätzlich wurde die Bestandsmeldung um eine dritte Geschlechtsoption erweitert. Damit können Vereine nun eine divers-Option bei der jahrgangsweisen Zuordnung der Mitglieder auswählen. Dies sorgt für eine genauere und inklusivere Erfassung der Geschlechtsidentitäten und erleichtert den Meldeprozess, da eine separate händische Erfassung entfällt.

Im Zuge der Bestandsmeldung sollten die Vereine außerdem ihre Funktionärsdaten aktualisieren und sicherstellen, dass die offizielle E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Über diese werden alle Systemmeldungen und Förderdokumente versandt. 

Für die Abgabe der Bestandsmeldung sowie weitere Informationen kann sich jeder Verein im VereinsPortal unter http://vereinsportal.sport-fuer-sachsen.de anmelden. Unterstützung bieten Tutorials und PDF-Anleitungen auf unserer Website sowie der direkte Support durch den Landessportbund.
Wer Hilfe benötigt, sollte sich zeitnah melden, um die Frist nicht zu verpassen.