Erleichterungen für Vereine und das Ehrenamt

Neues Steuergesetz

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 durch den Bundesrat treten zum Jahreswechsel weitreichende Änderungen zugunsten gemeinnütziger Vereine und für deren ehrenamtlich Tätige in Kraft. Der Landessportbund Sachsen (LSB) begrüßt die Erleichterungen als starkes Zeichen für gemeinschaftliches Engagement.

ie wichtigsten Änderungen: Der neue Gesetzestext sieht für 2021 eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von bislang 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro vor. Für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen, den sogenannten „Spendenquittungen“, wird die Grenze von 200 auf 300 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass für die steuerliche Anerkennung von Zuwendungen bis zu diesem Betrag der Kontoauszug des Spenders als Beleg für das Finanzamt ausreichend ist.

Schließlich steigt die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro. Somit können Vereine ihre Einnahmen aus Werbung und Sponsoring, aus der selbstbewirtschafteten Vereinsgaststätte oder auch dem Verkauf von Fanartikeln in weit größerem Umfang ertragssteuerfrei erzielen als bisher.

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen unsere Vereine mit großen Einschränkungen leben müssen, sind die Erleichterungen ein starkes Zeichen, das unsere Bemühungen und den Einsatz für eine moderne Engagementkultur unterstützt“, sagte LSB-Generalsekretär Christian Dahms. „Engagement für die Gemeinschaft zahlt sich damit im doppelten Sinne aus.“

Quelle: Verein aktuell