Hinweis der Agentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld

Es sollen folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verabschiedet werden:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld soll bestehen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge sollen für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet werden.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen ebenfalls in Kurzarbeit gehen und Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben können.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden soll verzichtet werden.

Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss.Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Zunächst ist eine Anzeige der Kurzarbeit erforderlich, den hierfür erforderlichen Vordruck sowie ein entsprechendes Merkblatt füge ich Ihnen als Anlage bei.

Bitte senden Sie bei Bedarf die Anzeige zusammen mit folgenden Unterlagen über die u.g. Wege an uns zurück.

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Eine formlose Kopie der Vereinbarung von Kurzarbeit mit den betroffenen Arbeitnehmer

postalisch:
Agentur für Arbeit Plauen
08520 Plauen

oder per Mail:   Plauen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Weiterführende Hinweise zur Berechnung finden Sie unter:  https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeit unter:  https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Hier noch ein Hinweis für Sie als Firmeninhaber / Selbständigen:

Das Land Sachsen plant ein Unterstützungsprogramm für Selbständige. Weitere Info`s hierzu finden Sie unter: https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm