Information der Stabstelle Sport im Landratsamt und des Kreissportbundes Vogtland e.V.

In seiner konstituierenden Sitzung am 12.09.2024 ist der neue Kreistag des Vogtlandkreises dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Aufhebung der Haushaltssperre (geltend seit dem 06.05.2024) beschlossen. Damit kann ein Teil der freiwilligen Leistungen (der organisierte Sport zählt zum Bereich der freiwilligen Leistungen) ausgezahlt werden. So soll jeder Leistungsempfänger (in diesem Fall der Sportverein) für das restliche Haushaltsjahr 50% seiner ausstehenden Zuschussbeträge erhalten.

Konkret bedeutet das für unsere Sportvereine:

  1. Der Vogtlandkreis fördert lt. Pkt. 2 seiner Sport-Förderrichtlinie vom 01.01.2023 in Form einer Aufwandsentschädigung die ehrenamtliche Tätigkeit von Übungsleitern im Kinder- und Nachwuchsbereich. Hierfür stehen im Normalfall 200.000 EUR zur Verfügung. Nach Aufhebung der HH-Sperre sind hiervon nun 50%, sprich 100.000 EUR freigegeben. Bedeutet, dass alle Sportvereine die einen zuwendungsfähigen und fristgerechten Antrag (2024) gestellt haben, nun jeweils 50% des beantragten und geprüften Betrages schnellstmöglich ausgezahlt bekommen.
     
  2. Der Vogtlandkreis fördert lt. Pkt. 3 seiner Sport-Förderrichtlinie vom 01.01.2023 in Form einer Zuwendung die Durchführung von bedeutsamen Sportveranstaltungen innerhalb des Landkreises sowie die Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen außerhalb des Landkreises (nur für Nachwuchsbereich). Hierfür stehen im Normalfall 72.100 EUR zur Verfügung. Nach Aufhebung der HH-Sperre sind hiervon nun 50%, sprich 31.050 EUR freigegeben. Die fristgerecht beantragten, geprüften und zuwendungsfähigen (bedeutsamen) Sportveranstaltungen innerhalb des Vogtlandkreises konnten erfreulicherweise bereits noch während der hauswirtschaftlichen Sperre umgewidmet und über einen anderen Fördertopf abgedeckt werden. Nun noch ausstehende zuwendungsfähige Förderungen bzgl. der Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen (Nachwuchsbereich) werden aktuell geprüft und können nun mit jeweils 50% der vorher festgelegten Fördersumme (max. 50% der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten) berücksichtigt werden.

Das Landratsamt Vogtlandkreis möchte sich an dieser Stelle für die Geduld sowie das fortwährende Engagement unserer Sportvereine bedanken.
Als Partner des regionalen Sports werden wir uns auch in Zukunft für die Interessen des organisierten Sports stark machen und einsetzen – darauf können Sie vertrauen.