Noch bis Monatsende: Sportvereine können sich für Sächsischen Inklusionspreis bewerben

Bis einschließlich Montag, 30. September 2024, können sich Sportvereine aus dem Freistaat für den Sächsischen Inklusionspreis 2024 bewerben.

Dieser Preis, den der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband in diesem Jahr erstmals gemeinsam ausloben, wird in den drei Kategorien „Sport“, „Wohnen und Arbeiten“ sowie „So geht sächsisch inklusiv!“ verliehen.

Für die Kategorie „Sport“ können sich Vereine bewerben, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind. In dieser Sport-Kategorie werden drei Preise verliehen – für Sportvereine mit bis zu 250 Mitgliedern, für Sportvereine über 250 Mitglieder sowie ein Sonderpreis. Alle Preise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert.

Die Bewerbung ist online unter www.mitdenken.sachsen.de/inklusionspreis-2024 möglich. Das Online-Bewerbungsformular beinhaltet neben den allgemeinen Formularangaben einen Fragebogen, anhand dessen das Inklusionsbeispiel beschrieben werden soll. Es besteht die Möglichkeit, der Bewerbung weitere Unterlagen, wie z. B. aussagekräftige Fotos, beizufügen.  

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises in der Kategorie „Sport“ sollen herausragende Praxisbeispiele gewürdigt werden, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, sowie das gelungene inklusive Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll ferner dazu beitragen, die Öffentlichkeit und vor allem auch andere Sportvereine für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und zur Nachahmung anregen.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den beteiligten Partnern berufene Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes am 3. Dezember 2024 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden statt.