Projektmittel zur Engagementförderung für Sportvereine ab sofort beantragbar

Seit dem 1. April 2026 können Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen Projektmittel für engagementfördernde Maßnahmen über das VereinsPortal beantragen.

Seit dem 1. April 2026 können Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen Projektmittel für engagementfördernde Maßnahmen über das VereinsPortal beantragen. Ziel der Förderung ist es, Sportvereine bei der langfristigen Bindung ihrer Engagierten zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit nachhaltig zu verbessern. 
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung des Kampf- und Schiedsrichterwesens, das eine zentrale Säule des organisierten Sports darstellt.

Wer kann einen Antrag stellen? 
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte und förderfähige Sportvereine, die aktives Mitglied im Landessportbund Sachsen sind und die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Engagementbedingungen im Verein, insbesondere: 

  • sportfachlich notwendige Aus- und Weiterbildungen von Kampf- und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern
    (z. B. Lizenzkosten der Sportfachverbände)
  • sportspezifische Ausstattung für Engagierte, etwa für Kampf- und Schiedsrichterinnen, Übungsleiterinnen oder Trainer*innen
  • technische Ausstattung zur Wettkampf- und Spieltagsorganisation, beispielsweise Zeitnahme- oder Protokollierungstechnik

Ziel ist es, ehrenamtlich Engagierte besser auszustatten, ihre Tätigkeit zu erleichtern und damit langfristig das Engagement im Verein zu stärken.

Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Kostenplans und kann bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. 
Je Verein sind möglich:  
bis zu 1.000 Euro Förderung pro Jahr 
bis zu 2.000 Euro Förderung pro Jahr für Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern oder Vereine mit Engagementkonzept

Die Mindestantragssumme beträgt 100 Euro
Bei hoher Nachfrage werden insbesondere folgende Vereine bzw. Maßnahmen vorrangig berücksichtigt:

  • Vereine mit hohem Kinder- und Jugendanteil
  • Mehrspartenvereine
  • Stützpunktvereine
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Kampf- und Schiedsrichtersituation

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Was ist nicht förderfähig? 
Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungs- und Fahrtkosten
  • Tankbelege
  • Leasingraten
  • Energiekosten
  • Gutscheine oder Präsente
  • Kosten wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
  • Maßnahmen ohne direkten Bezug zur Engagementförderung

Auch Ausgaben, die bereits vor Antragstellung entstanden sind, können nicht berücksichtigt werden. 
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen (z. B. Breitensportentwicklung oder Großsportgeräteförderung) ist für dieselbe Maßnahme nicht zulässig.

Antragstellung und Fristen 
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das VereinsPortal des LSB Sachsen
Antragsfrist: 1. April bis 31. Mai 2026

Das unterschriebene Antragsformular sowie ein entsprechendes Angebot bzw. eine Ausschreibung zur geplanten Maßnahme sind im VereinsPortal hochzuladen. Nach Prüfung der Unterlagen können Vereine – abhängig von der Gesamtsituation der eingegangenen Anträge und den verfügbaren Haushaltsmitteln – ab Juni einen Zuwendungsvertrag erhalten. 
Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum 1. April bis 31. Oktober 2026 möglich.

Auszahlung und Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der erforderlichen Nachweise im VereinsPortal. Dazu zählen:

  • Scan der Originalrechnung
  • Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug)
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme

Nach Prüfung erfolgt die Überweisung der Fördermittel in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Weitere Informationen 
Die vollständige Projektbeschreibung sowie alle Förderbedingungen sind auf der Website des Landessportbundes Sachsen abrufbar: https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportfoerderung 
Der Kreissportbund Vogtland empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen ausdrücklich, diese Fördermöglichkeit zu nutzen, um die wichtigen ehrenamtlichen Strukturen im Verein nachhaltig zu stärken.

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