Sportveranstaltungen mit Publikum wieder erlaubt

Neue Corona-Schutz-Verordnung

Das sächsische Kabinett hat sich auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Ab dem 18. Juli ergeben sich damit auch für den Sport weitere Lockerungen: So sind neben Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen auch auch Wettkämpfe im Breitensport mit einem Publikum von bis zu 1.000 Personen wieder zulässig.

Die neue Verordung gilt vorerst bis zum 31. August 2020 und beeinhaltet weiterhin die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Für den Sport ergeben sich folgende Änderungen:

  • Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen sind erlaubt. Die aktuell gängigen Hygieneregeln müssen dabei eingehalten werden.
  • Ferienlager sind mit entsprechenden Hygienekonzepten möglich. Hierbei gilt eine maximale Gruppengröße von 50 Personen. Ein exemplarisches Hygienekonzept für Maßnahmen der Familien-, Kinder- und Jugenderholung stellt der LSB seinen Mitgliedsorganisationen hier zur Verfügung.
  • Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und -vereinen sind unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes ebenfalls wieder möglich.
  • Auch Sportveranstaltungen mit Publikum von bis zu 1000 Personen sind im Freizeit- und Breitensport wieder zulässig – mit einem entsprechenden Hygienekonzept, das vorher bei der zuständigen Behörde vor Ort eingereicht und genehmigt werden muss.
  • Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
  • Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Andernfalls gilt wie für alle anderen Großveranstaltungen noch ein Verbot bis zum 31. Oktober.

Weitere Informationen und Details werden in der neuen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen nachzulesen sein. Sobald diese veröffentlicht wurden, sind die genauen Auflagen und Regeln in den laufend aktualisierten FAQs des Landessportbundes Sachsen e.V. nachzulesen.