Weiterhin kein Vereinssport in Sachsen

Corona-Pandemie

Zum 11. Januar ist die Neufassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Für den Breitensport im Freistaat sind vorerst leider keine Lockerungen in Sicht: Lediglich für die Schülerinnen und Schüler an Sportschulen sowie für Kadersportlerinnen und Kadersportler gibt es Änderungen.

Ob Schwimmhalle oder Fußballplatz: Die sächsischen Sportstätten bleiben noch mindestens bis zum 7. Februar geschlossen. Lediglich Profisportlerinnen und -sportler sowie Bundes- und Landeskader dürfen trainieren. Auch für die praktische Ausbildung an Sportoberschulen, Sportgymnasien sowie in sportwissenschaftlichen Studiengängen gelten nun Ausnahmen – davon profitieren allerdings vorerst nur die Jahrgänge, die auch am Präsenzunterricht teilnehmen.

Bewegung im Freien ist im Umkreis von 15 Kilometern rund um den Wohnbereich weiterhin erlaubt. Dabei gelten allerdings nach wie vor die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Möglich ist demnach lediglich Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Alle Regelungen und Verordnungen können im Detail wie immer in den Corona FAQ   des Landessportbundes Sachsen nachgelesen werden.