"Sicher im Sport!"- Kinderschutz in Sachsen

Kinderschutz geht uns alle an!

Mit dem Projekt „Sicher im Sport! Kinderschutz in Sachsen" setzt sich die Sportjugend Sachsen für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im organisierten Sport ein. Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist das Bündnis „Sicher im Sport!"

Das Bündnis bietet Sportvereinen und -verbänden, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind, die Möglichkeit, als anerkannte Bündnispartner ein sichtbares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu setzen. 
Voraussetzung hierfür ist die Umsetzung definierter Qualitätsstandards im Kinder- und Jugendschutz.

Warum sollten Sportorganisationen anerkannte Bündnispartner werden?
  1. Unterstützung und (öffentliche) Anerkennung für das Engagement im Kinder- und Jugendschutz erhalten.
  2. Die Sichtbarkeit der Vereinsarbeit durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder Social Media Aktionen erhöhen.
  3. Kompetenzentwicklung durch verschiedene Fortbildungsangebote, Austauschformate und weitere Unterstützungsangebote erfahren.
  4. Durch Beratung ein lebendiges Schutzkonzept (weiter-)entwickeln.
  5. Austausch und Kooperation zwischen den beteiligten Organisationen, sowie Vernetzung mit Fachberatungsstellen und Expert*innen.
  6. Teil von regionalen Projekten und Vorhaben sein.
  7. Von Benefits und Fördermitteln profitieren.
  8. Partizipation am Bündnis und an einem gesellschaftlich relevanten Themenfeld.
  9. Unterstützung bei Intervention und Aufarbeitung erhalten.

Was bedeutet eine Bündnispartnerschaft?

Mit der Aufnahme in das Bündnis „Sicher im Sport!“ bekennen sich Sportvereine und Sportverbände zu einer Kultur der Aufmerksamkeit und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport. Die Bündnispartnerschaft versteht sich als fortlaufender Entwicklungsprozess, bei dem bestehende Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Bündnispartner beteiligen sich am fachlichen Austausch im Netzwerk und nutzen Informations- und Fortbildungsangebote. Sie tragen dazu bei, das Thema Kinderschutz in ihren eigenen Strukturen sichtbar zu machen und den Gedanken der Sensibilisierung aktiv voranzutreiben. Gleichzeitig werden sie als Teil des Bündnisses öffentlich kommuniziert und können gemeinsame Aktionen und Materialien nutzen.

Die Bündnispartnerschaft gilt zunächst für drei Jahre und kann anschließend verlängert werden.


Bündnispartner werden

Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind, können Teil des Bündnisses „Sicher im Sport!“ werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erfüllung festgelegter Qualitätskriterien zum Kinder- und Jugendschutz. Zu den einzelnen Qualitätskriterien werden von der Sportjugend Orientierungshilfen und Vorlagen bereitgestellt.

Einzelne Abteilungen eines Vereins können nicht separat Bündnispartner werden, sondern nur der Gesamtverein. Eine Aufnahme in das Bündnis ist jederzeit möglich.

Sportvereine wenden sich zunächst an den Kreissportbund Vogtland. Dort erhalten sie ein Vorab-Beratungsgespräch und reichen später auch ihren Antrag ein. Der Kreissportbund gibt inhaltliche Rückmeldungen zu den einzelnen Qualitätskriterien.

Qualitätskriterium 1: Vorab-Beratungsgespräch

Mindestens eine Person aus dem Vorstand des Vereins und/oder eine vom Vorstand beauftragte Person führt mit dem Kreissportbund ein verpflichtendes Beratungsgespräch (digital oder in Präsenz) vor Antragstellung durch. Das Gespräch dient der Vorbereitung eines möglichen Antrages sowie der Auseinandersetzung mit möglichen spezifischen Risikofaktoren des Vereins.  

Nachweis:

  • Angabe des Datums des Gesprächs und der teilnehmenden Person(en) des Vereins
Qualitätskriterium 2: Ansprechperson Kinderschutz

Der Vorstand des Vereins muss mindestens eine Ansprechperson aus seiner Struktur benennen und sie auf der vereinseigenen Homepage als Ansprechperson Kinderschutz inklusive Kontaktmöglichkeit offiziell kommunizieren. Außerdem muss diese Person als „Ansprechperson Kinderschutz“ im VereinsPortal hinterlegt sein. Die Mindestqualifikation der Ansprechperson ist eine Seminarteilnahme „Grundlagen Kinderschutz im Sport“ (4 LE). Wünschenswert ist der Nachweis einer Teilnahme an der Ausbildung zur „Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein“, „Multiplikator*innen-Ausbildung Starke Kinder im Sport!“ oder ähnliches. Zusätzlich zur Kommunikation der Ansprechperson Kinderschutz auf der vereinseigenen Homepage sollen folgende Beratungsstellen mit aufgenommen werden: Nummer gegen Kummer, Anlaufstelle Safe Sport e.V., Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (Essstörungen) sowie der LSB Sachsen und die jeweilige KSJ/SSJ. Wünschenswert wäre auch die Aufnahme regionaler Beratungsstellen außerhalb des Sports, soweit sie in der Region vorhanden sind.

Qualitätskriterium 3: Positionierung für den Kinderschutz

Der Verein positioniert sich in Textform auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Textbausteine und Orientierungsvorlagen gegenüber der Vereinsöffentlichkeit, d.h. gegenüber seinen Mitgliedern, in geeigneter Weise und deutlich zum Thema „Kinder- und Jugendschutz im Sport“. Dem geht ein Vorstandsbeschluss zur Positionierung voraus.

Nachweis:

  • Bestätigung eines Vorstandsbeschlusses des Vereins zur Positionierung für den Kinderschutz (z.B. per Vorlage) sowie die Positionierung selbst
  • Angabe von Datum und Art der veröffentlichten Positionierung (Vereinsmail, Homepage, Social Media Aktivitäten, Satzung, Rundschreiben, Zeitschrift, Plakat o.ä.) auf dem Antragsformular
Qualitätskriterium 4: Verhaltensregeln zum Umgang mit Kindern/Jugendlichen

Der Verein nutzt die Vorlagen der SJS oder anderer Dachverbände, um sich grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in seiner Organisation zu erarbeiten. Die Verhaltensregeln sind den Trainer*innen und Übungsleitenden kommuniziert worden. Dem Verein ist bewusst, dass diese Verhaltensregeln einer ständigen Überprüfung unterliegen und insbesondere gegebenenfalls für die jeweiligen Sportarten und Sportstätten angepasst und/oder erweitert werden sollten.

Nachweis:

  • Grundlegende Verhaltensregeln des Vereins im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Bestätigung zu Belehrung und Bekanntmachung der grundlegenden Verhaltensregeln
  • Angabe vom Datum und Art der durchgeführten Kommunikation zu den Verhaltensregeln
Qualitätskriterium 5: Schulung "Kinderschutz im Sport"

Der Verein stellt sicher, dass alle regelmäßig aktiven Trainer*innen und Übungsleitenden im Kinder- und Jugendbereich innerhalb der kommenden zwei Jahre eine (Grund-)Schulung zum Thema „Kinderschutz im Sport“ besucht haben bzw. besuchen werden. Alle (Grund-)Schulungen der vergangenen 24 Monate ab Antragstellung werden anerkannt und behalten ihre Gültigkeit. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass eine regelmäßige Wiederholung bzw. aufbauende Schulungen den Schutz für Kinder und Jugendliche stärkt und die Handlungssicherheit der Trainer*innen und Übungsleitenden verbessert.

Nachweis:

  • Bestätigung durch den Vorstand zur Umsetzung der Schulung(en)
Qualitätskriterium 6: Erweitertes Führungszeugnis & Ehrenkodex

Der Verein stellt sicher, dass im Rahmen seines Verantwortungsbereichs alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Sinne des § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen bzw. vorgelegt haben und er keine Person beschäftigt und einsetzt, die nach den in § 72a SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurde. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass eine regelmäßige Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses anzustreben ist. Zugleich stellt der Verein/Verband sicher, dass dieser Personenkreis auch den Ehrenkodex des LSB oder seines Spitzenverbandes unterzeichnet hat bzw. unterzeichnen wird.

Nachweis:

  • Bestätigung zur Umsetzung des Qualitätskriteriums „Erweitertes Führungszeugnis & Ehrenkodex“
Dokumente und Vorlagen
  1. Grundlagen „Sicher im Sport!“: Zentrales Informationsdokument zum Bündnis „Sicher im Sport!“. Kurze Erläuterungen der Qualitätskriterien und erforderliche Nachweise für die Bündnispartnerschaft.  
  2. Weiterführende Informationen „Sicher im Sport!“: Weiterführende Informationen, um sich tiefergehend mit den Qualitätskriterien auseinanderzusetzen. Dies ist als Ergänzung zum Dokument Grundlagen „Sicher im Sport!“ zu betrachten.
  3. Antragsformular „Sicher im Sport!“: Verpflichtendes Formular, um Bündnispartner zu werden
  4. Datenschutzhinweise „Sicher im Sport!“: Die Datenschutzhinweise sind Bestandteil des Antrages
  5. Vorlage Vorstandsbeschluss „Sicher im Sport!“: Mustervorlage für einen Vorstandsbeschluss, um die Ansprechperson(en) und Positionierung zum Kinderschutz zu beschließen. Siehe Qualitätskriterium zwei und drei.
  6. Vorlage grundlegende Verhaltensregeln „Sicher im Sport!“: Mustervorlage für Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Diese können gerne an die Gegebenheiten im Verein angepasst und erweitert werden. Siehe Qualitätskriterium vier.

KONTAKT

  • Andreas Nowak

    Vereinsberater Kinderschutz - Safe Sport/ Integration durch Sport

    Telefon: 03741/40411-23
    nowak@ksb-vogtland.de
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