Alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen müssen jährlich zwischen 1. Dezember und 31. Januar ihre aktuellen Mitgliederzahlen (Stichtag 01.01.) übermitteln. Die Meldung erfolgt ausschließlich online über das Vereinsverwaltungsportal VereinsPortal.
Die Mitgliederzahlen müssen dabei nach Jahrgängen und Geschlecht getrennt erfasst werden. Erst nach Abgabe der kompletten Bestandsmeldung kann der Verein einen Antrag auf Sportförderung stellen. Die Daten der Bestandsmeldung bilden die Grundlage für die Erstellung der offiziellen Mitgliederstatistik des Landessportbundes Sachsen (LSB). Daraus ergibt sich für den LSB der Mitgliedsbeitrag im DOSB, die Versicherungsprämie zur ARAG–Sportversicherung, die Pauschalzahlungen an die VBG für nebenberuflich tätige Übungsleiter*innen sowie an die GEMA für Veranstaltungen lt. Vertrag mit dem DOSB.
Nur bei korrekter Angabe und Zuordnung aller Vereinsmitglieder besteht für ihren Verein Anspruch auf Sportförderung sowie auf Leistungen aus den oben genannten Gruppenverträgen. Die ausgewiesene Anzahl an Vereinsmitgliedern wird für jeweils ein Kalenderjahr als verbindlich betrachtet. Weder das Ausscheiden noch der Eintritt von Mitgliedern führen zu einer Veränderung der Berechnungsgrundlagen. Das heißt, die zum Stichtag 01.01. gemeldeten Mitglieder werden sowohl zur Beitragsberechnung als auch ggf. zur Sportförderung herangezogen.
Neugewonnene, Sport treibende Mitglieder sind ebenfalls sportversichert, wenn sie im Verein mit Eintrittsdatum erfasst sind und ihren Mitgliedsbeitrag im Verein bezahlt haben.