Erleichterungen für Vereine und das Ehrenamt
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 durch den Bundesrat treten zum Jahreswechsel weitreichende Änderungen zugunsten gemeinnütziger Vereine und für deren ehrenamtlich Tätige in Kraft. Der Landessportbund Sachsen (LSB) begrüßt die Erleichterungen als starkes Zeichen für gemeinschaftliches Engagement.