Transparenzregister: Erleichterung bei Gebührenbefreiung

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH, die das Transparenzregister betreut, hat in den vergangenen Wochen wieder mehrere Vereine angeschrieben. In dem Schreiben macht die Gesellschaft, die im Auftrag des Bundes tätig ist, auf eine Gesetzesänderung zum 1. August 2021 aufmerksam. Auf der Rückseite befindet sich zudem ein Antrag auf Gebührenbefreiung.
Die Gesetzesänderung erleichtert es gemeinnützigen Vereinen künftig, sich von den jährlich fälligen Gebühren zur Führung des Transparenzregisters befreien zu lassen. Wenn der jeweilige Vertreter des gemeinnützigen Vereins die Angabenfelder ausfüllt, zudem die drei Kreuze setzt und unterschreibt, kann der Verein mit einer Befreiung bis einschließlich 2024 rechnen. Es müssen also künftig nicht mehr die unterschiedlichen Nachweise wie Vereinsregisterauszug, Freistellungsbescheid und Personalausweise usw. für den Antrag hochgeladen werden.

Die bisher in diesem Jahr auf elektronischem Weg gestellten Anträge sind gültig.

Wer das Schreiben erhält, aber für dieses Jahr schon einen entsprechende Online-Antrag unter www.transparenzregister.de gestellt hat, kann den Antrag sicherheitshalber noch mal ausfüllen und so die Befreiung bis 2024 ermöglichen. Die Frist zur Rücksendung des Antragsformulars ende laut Bundesanzeiger Verlag am 30. Juni 2022.

Neues Register ab 2024 geplant

Der neue § 20a des Transparenz- und Informationsgesetzes sieht vor, dass die Registergerichte ihre jeweiligen Vereine bis spätestens zum 1. Januar 2023 dem Transparenzregister gemeldet haben müssen. Das für das Jahr 2024 geplante neue Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern soll künftig alle Vereine und Verbände führen, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. Daraus folgt, dass keine Gebühren mehr erhoben werden.
In der Übergangszeit bis zum 1. Januar 2024 wird das Antragsverfahren – wie jetzt schwungweise in mehreren Schüben in den aktuellen Briefen an Vereine zur Gebührenbefreiung vom Bundesanzeiger Verlag mitgeteilt – für die Jahre 2021 bis 2023 beim Transparenzregister vereinfacht werden.

Vorsicht vor gefälschten Anschreiben

BITTE BEACHTEN: Derzeit sind gefälschte Anschreiben im Umlauf. Mehrere Vereine erhielten bereits E-Mails und Briefe, in denen angeboten wird, dass für eine Zahlung von 90 Euro die Anmeldung in das Transparenzregister übernommen würde. Diese Schreiben stammen nicht vom Bundesanzeiger Verlag, sondern sind gefälscht. Es besteht Betrugsverdacht. Bitte nicht diese Schreiben beantworten.