Transparenzregister - Warnung und Wegfall der Gebührenpflicht

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

gestern wurden in Sachsen und anderen Bundesländern E-Mails an Sportvereine versendet, in denen eine „Organisation Transparenzregister e.V.“ auf angeblich fehlende Eintragungspflichten der betroffenen Vereine hinweist (vgl. Anhang 201222 Mail an Verein.pdf). Im Nachgang versendet sie wohl Rechnungen über ca. 49 EUR. Zum Führen des Transparenzregisters ist nur die Bundesanzeiger GmbH berufen. Die dortige Meldung ist zunächst kostenlos. Eine Meldepflicht über die „Organisation Transparenzregister e.V.“ ist nicht erforderlich. Darauf verweist der Bundesanzeiger auch selbst: https://www.transparenzregister.de/treg/de/aktuell?1#N4

Mittlerweile war auch die Intervention des DOSB beim Gesetzgeber erfolgreich, dass Sportvereine von der Gebührenpflicht zu befreien sind. Daher entfällt für Sportvereine gegen Nachweis der Gemeinnützigkeit die Gebührenpflicht. Bitte beachten Sie diesbezüglich die beiden weiteren Schreiben im Anhang dieser E-Mail. Ich bitte um Information der Mitgliedsorganisationen.

RUNDSCHREIBEN TRANSPARENZREGISTER
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Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hendrik Pusch
Landessportbund Sachsen
Justiziar
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)