Wichtige Information zur Abnahmeberechtigung des Deutschen Sportabzeichens

Die Erteilung der Prüfberechtigungen obliegt in Sachsen weiterhin ausschließlich dem Landessportbund Sachsen.
Alle Prüfberechtigungen, die 2021 ausgelaufen sind und noch nicht verlängert wurden, verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit und können nicht mehr reaktiviert werden. 2022 auslaufende Prüfberechtigungen können in Ausnahmefällen noch verlängert werden. Bitte kontrollieren Sie das Ablaufdatum Ihres Ausweises und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung.

Verlängerung der Prüfberechtigung: Dazu stehen Ihnen auf der Homepage des Landessportbundes Sachsen die nötigen Informationen und Materialien zur Verfügung: https://www.sport-fuer-sachsen.de/breitensport/deutsches-sportabzeichen/informationen-fuer-pruefer/
Eine Verlängerung ist nur nach Absolvierung einer Fortbildung möglich. Diese erfolgt über die Absolvierung des Online-Moduls „DSA-Prüfer*in“, das ab 2023 vom DOSB verwaltet wird. Nach erfolgreicher Teilnahme steht eine Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdruck zur Verfügung, die nur im Ausstellungsjahr gültig ist. Sie muss neben dem aktuellen Prüfer*innen-Antrag (Formular auf Homepage des LSB) inkl. der dazu gehörenden Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.

Die vollständigen Unterlagen können per E-Mail an den Landessportbund Sachsen gesandt werden (brandt@sport-fuer-sachsen.de). Originale müssen nicht nachgereicht werden und eine Bestätigung der Anträge durch die Kreis-/Stadtsportbünde (KSB/SSB) entfällt ebenfalls.
Link zum Antrag: https://www.sport-fuer-sachsen.de/files/user_upload/01_Fotoarchiv_LSB/Breitensport/Sportabzeichen/2021_Antra g_Pruefberechtigung_DSA_202108.pdf
Die TN-Bescheinigung kann zusätzlich mit 4 LE für die Verlängerung der Übungsleiter-C anerkannt werden.