Neue Regelungen für den Sportbetrieb ab dem 8. Juni
Durch die heutige Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis, gelten ab dem morgigen Dienstag, d. 08. Juni 2021 , u.a. die nachstehenden Lockerungen für den Sport- und Trainingsbetrieb. Die Testpflicht für Sporttreibende und Anleitungspersonen ist somit ausgesetzt, beachtet aber bitte weiterhin die notwendige Kontakterfassung.
Auf Entscheidung des Vogtlandkreises gilt ab 8. Juni 2021 zusätzlich zur Basis:
- Sport im Freien außerhalb von Sportanlagen gemeinsam durch max. 10 Personen ab ihrem jeweils 14. Geburtstag (jüngere Kinder und Jugendliche werden nicht mitgezählt)
- Nutzung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ohne spezielle Auflagen nach § 19 SächsCoronaSchVO* für Dienstsport, Sportunterricht, sportwissenschaftliche Studiengänge, vertiefte sportliche Ausbildung, lizenzierte Profisportlerinnen und Sportler, Berufssportlerinnen und Bundes- und Landeskadersportler (DOSB, DBS, LSB Mitgliedsorganisationen) sowie Kader der sächsischen Nachwuchsleistungszentren
- Allgemeinsport
- 1. Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich
- 2. KontaktfreierSport auf Außensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung
- 3. KontaktfreierSport auf Innensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung
- 4. Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung
- 5. Kontaktsport auf Innensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung
- Sportveranstaltungen mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung; keine Testpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands im Publikum
Für Rückfragen stehen Euch die Vereinsberater im Kreissportbund sowie der Geschäftsführer Michael Degenkolb zur Verfügung.
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