Wieder beantragbar: Soforthilfe für Sportvereine in Existenznot
Ab sofort können Sportvereine des Landessportbundes, die durch die Folgen und Einschränkungen der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, wieder eine finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.
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