Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden
In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen Gastronomie, Innensportanlagen sowie Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes.
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