Sportveranstaltungen mit Publikum wieder erlaubt
Das sächsische Kabinett hat sich auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Ab dem 18. Juli ergeben sich damit auch für den Sport weitere Lockerungen: So sind neben Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen auch auch Wettkämpfe im Breitensport mit einem Publikum von bis zu 1.000 Personen wieder zulässig.
![](/media/Default/_processed_/6/7/csm_LSB-Slogan-web600_1d9bf7c32a.jpg)