Aktuelles zur Corona Schutz Verordnung im Freistaat Sachsen

In der gestrigen Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregierung wurden u. a. weitergehende Erleichterungen für Sportvereine und Sporttreibende sowie Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen im Freistaat Sachsen beschlossen.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Die Nutzung von Außensportanlagen ist nun ohne Einschränkungen möglich.
  • Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung. Davon ausgenommen ist der Schulsport.
  • Die zulässige Höchstkapazität bei Veranstaltungen, entsprechend auch bei Sportveranstaltungen, beträgt nun im Innenbereich 60 Prozent – höchstens jedoch 6.000 Besucherinnen und Besucher.
  • Im Außenbereich ist die zulässige Höchstkapazität 75 Prozent – höchstens jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern kann der Veranstalter wählen: 3G bei maximal 50 Prozent Auslastung oder 2G bei Höchstkapazität (60 Prozent oder 75 Prozent).
  • Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.


Diese Änderungen treten am 4. März in Kraft.
Die Verordnung wird zeitnah unter https://www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.

Sobald auch die FAQ`s des Landessportbundes Sachsen aktualisiert sind, werden wir unsere Mitgliedsvereine darüber informieren.

Für evtl. Rückfragen stehen die Vereinsberater im Kreissportbund Vogtland e.V. zur Verfügung.