Vogtlandkreis erlässt Bekanntmachung sowie Allgemeinverfügung

In Anwendbarkeit der Bundesmaßnahmen veröffentlicht der Vogtlandkreis eine Bekanntmachung zum 24. April 2021. Diese beinhaltet die durch den Bund erlassenen Maßnahmen, wobei durch den Vogtlandkreis keinerlei Ermessensspielraum besteht.  Zudem erlässt der Vogtlandkreis eine Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen.

2. Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 SächsCoronaSchVO ist kontaktloser Individualsport alleine oder zu zweit im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zulässig. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner auch zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Außenbereich in Gruppen von höchstens fünf Kindern.  

In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.


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