Aktueller Hinweis zur neuen Corona SchutzVerordnung!

Neue Sächsische Corona SchutzVerordnung tritt am 14. Juni in Kraft

Am 10. Juni wurde die neue Sächsische Corona SchutzVerordnung veröffentlicht. Diese Verordnung gilt ab dem kommenden Montag, d. 14. Juni bis vorerst 30. Juni 2021. Nach aktueller Inzidenzlage von unter 35 gelten damit folgende Regelungen für den Sportbetrieb im Vogtlandkreis:

  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 7 und 8 zulässig.
    Die Testpflicht bleibt bestehen für Veranstaltungen im Sinne von Absatz 2, wenn der Mindestabstand nach § 4 Absatz 4 unterschritten werden soll. Die Regelungen des § 7 bleiben unberührt
  • Die Ausübung von Sport ist wie folgt zulässig:
    1. Kontaktfreier Sport und Kontaktsport im Außenbereich und auf Außensportanlagen,
    2. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen,
    3. Kontaktsport auf Innensportanlagen
    4. Kontaktsport auf Außensportanlagen.
  • Bei Unterschreitung der Inzidenz von 35 entfallen die Testpflicht, sowie die Personenbegrenzung der Sportgruppen.
  • Die Öffnung von Hallen- und Freibädern ist für die Ausübung von Sport nach § 19 Absatz 3 und den Vereinssport zulässig.

Für Rückfragen stehen Euch die Vereinsberater im Kreissportbund sowie der Geschäftsführer Michael Degenkolb zur Verfügung.